Die 5-Prozent-Regel der ASR A2.2
5 Prozent der Beschäftigten je Arbeitsstätte müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein, das ist die wichtigste Zahl im Betriebs-Brandschutz. Die Regel kommt aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände), die seit 2014 verbindlich ist.
Wie zählt man die 5 Prozent?
Die Berechnung ist denkbar einfach.
- Beschäftigtenzahl je Arbeitsstätte feststellen (alle Mitarbeitenden, inkl. Zeitarbeitskräfte und Aushilfen)
- 5 Prozent davon ist das Minimum
- Aufrunden auf die nächste ganze Person
Die Tabelle zeigt typische Beispiele.
| Beschäftigte | Brandschutzhelfer-Minimum |
|---|---|
| 10 | 1 |
| 20 | 1 |
| 30 | 2 |
| 50 | 3 |
| 100 | 5 |
| 200 | 10 |
Wann reichen 5 Prozent nicht?
Die ASR A2.2 verlangt eine höhere Quote in den folgenden Fällen.
- Erhöhte Brandgefährdung (Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, feuergefährliche Arbeiten, Holz-/Papierverarbeitung)
- Größere Personenanzahl in einem Bereich (z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsräume mit hoher Kundendichte)
- Eingeschränkte Selbstrettungs-Möglichkeit (Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Anlagen mit eingeschränkter Mobilität)
In der Praxis haben sich diese Pauschal-Empfehlungen etabliert.
- Industrie/Chemie/Lager mit brennbaren Stoffen: 10 bis 15 Prozent
- Pflege- und Bildungseinrichtungen: 10 bis 20 Prozent
- Großraumbüros mit reiner Bürotätigkeit: 5 Prozent reichen typisch
Die genaue Anzahl ermittelt die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Schichtbetrieb beachten
Die 5-Prozent-Quote muss in jeder Schicht erfüllt sein, auch nachts und am Wochenende. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten und Dreischicht-System braucht also nicht 3 Brandschutzhelfer, sondern 3 pro Schicht, also typisch 9 bis 12 Personen (mit Krankheits-Puffer).
Ausbildungsdauer und Auffrischung
- Erstausbildung: ein halber Arbeitstag (ca. 4 Stunden) Theorie plus praktische Löschübung
- Auffrischung: alle 3 bis 5 Jahre empfohlen, abhängig von Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Veränderungen
- Bei Personalwechsel rechtzeitig neue Brandschutzhelfer ausbilden, um die Quote nicht zu unterschreiten
Wer übernimmt die Auswahl?
Der Arbeitgeber benennt die Brandschutzhelfer. Diese Auswahl-Kriterien haben sich in der Praxis bewährt.
- Körperliche Eignung für Löschübung und Räumungsbegleitung
- Möglichkeit, in jeder Schicht anwesend zu sein
- Idealerweise mehrere Personen in verschiedenen Etagen oder Gebäudeteilen
Konkret für Ihren Betrieb
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