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Die Ausbilder

Kranführer-Ausbildung

Wer am Kran sitzt, sieht die Last und alle darunter.

Ausbildung zum Kranführer für Brückenkrane, Portalkrane und Auslegerkrane nach DGUV Vorschrift 52 und 53 – als Inhouse-Schulung direkt an Ihrem Kran.

über 150 Bewertungen auf Google, 5,0

  • Inhouse in Ihrem Betrieb, ab fünf Teilnehmenden

Nur als Inhouse-Schulung

Diese Ausbildung planen wir individuell mit Ihrem Betrieb, ab fünf Teilnehmenden kommen wir mit Equipment zu Ihnen ins Rheinland oder nach NRW. Termin und Umfang stimmen wir nach Ihrer Anfrage ab.

Inhalt der Schulung

Worum es geht

Die Ausbildung qualifiziert Mitarbeitende für das sichere Führen von Kranen gemäß DGUV Vorschrift 52/53 und schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung am Kran ab. Pflicht für jeden, der im Betrieb Hebezeuge bedient.

Wie läuft die Schulung ab?

Theorie- und Praxis-Anteile wechseln sich ab. Die genaue Tagesaufteilung hängt von Anzahl Teilnehmenden, Kran-Kategorie und Vorkenntnissen ab. Auf Wunsch erstellen wir einen detaillierten Schulungsplan im Angebot.

Was kostet die Ausbildung?

Tagespauschalen liegen typisch zwischen 1.200 und 2.000 € netto je Tag, abhängig von Kran-Kategorie, Teilnehmerzahl und Anfahrt. Bei festen Servicevertrag mit jährlicher Auffrischung sinkt der Per-Mitarbeiter-Preis deutlich. Wir erstellen Ihnen nach Vor-Ort-Termin ein verbindliches Angebot.

Lehrplan

  1. 01Rechtliche Grundlagen (DGUV V52/53, BetrSichV)
  2. 02Kran-Konstruktion, Sicherheitseinrichtungen, Lastaufnahmemittel
  3. 03Lastberechnung und Anschlagmittel-Wahl
  4. 04Standsicherheit und Witterungseinflüsse
  5. 05Praktische Lastbewegungen und Notfall-Übungen
  6. 06Schriftliche und praktische Prüfung

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Unterweisung durch den Arbeitgeber
  • Idealerweise erste Erfahrung im Hebebetrieb

Rechtsgrundlage

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Nach diesen Regeln bilden wir aus, und nach ihnen erkennt Ihr Betrieb den Nachweis an.

  • DGUV Vorschrift 52 (Krane)
  • DGUV Vorschrift 53 (Hebebühnen, partiell)
  • Betriebssicherheitsverordnung §12

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Warum nur als Inhouse-Schulung?

Die praktische Ausbildung muss am realen Kran stattfinden, den der Mitarbeiter später bedient. Jeder Kran hat eigene Last-, Sicherheits- und Bedienungs-Charakteristika.

Welche Kran-Typen schulen wir?

Brückenkrane, Portalkrane, Auslegerkrane und Konsolkrane. Mobilkrane und LKW-Ladekrane bilden eine separate Qualifikation, die wir auf Anfrage prüfen.

Was kostet die Ausbildung?

Die Tagespauschale für Inhouse-Schulungen liegt typisch zwischen 1.200 und 2.000 € netto je Tag (abhängig von Kran-Kategorie, Teilnehmerzahl, Anfahrt). Wir erstellen Ihnen nach Vor-Ort-Termin ein verbindliches Angebot.

Wie lange dauert die Ausbildung?

2 bis 3 Tage je nach Kran-Kategorie und Vorkenntnissen. Brückenkrane oft 2 Tage, komplexere Auslegerkrane mit Funkfernsteuerung 3 Tage.

Aus Pflichttermin wird Können.

Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, kein anonymes Sammelpostfach.

So geht es weiter

  1. 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
  2. 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
  3. 3.Geschult wird am Gerät, den Schein gibt es am Schulungstag.

Ihre Anfrage