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Die Ausbilder

Jährliche Unterweisungen

Die meisten Unfälle passieren nicht den Neuen.

Gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 §4 und ArbSchG §12 – kompakt im Inhouse-Format, abgestimmt auf Ihre Tätigkeiten.

über 150 Bewertungen auf Google, 5,0

  • Inhouse in Ihrem Betrieb, ab fünf Teilnehmenden

Nur als Inhouse-Schulung

Diese Ausbildung planen wir individuell mit Ihrem Betrieb, ab fünf Teilnehmenden kommen wir mit Equipment zu Ihnen ins Rheinland oder nach NRW. Termin und Umfang stimmen wir nach Ihrer Anfrage ab.

Inhalt der Schulung

Worum es geht

Die jährliche Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Beschäftigten – einschließlich Aushilfen, Zeitarbeitskräfte und Berufsausbildende. Sie wird modular aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und Ihrem Tätigkeitsspektrum zusammengestellt.

Wie läuft die Schulung ab?

Vorab-Abstimmung Themen-Liste, Inhouse-Termin nach Vereinbarung. Wir bringen Schulungs-Material und Unterweisungs-Nachweise mit, Sie stellen einen Schulungsraum mit Beamer-Anschluss. Nach Abschluss erhalten Sie eine revisionssichere Dokumentation der durchgeführten Unterweisung.

Was kostet die Unterweisung?

Eine Halbtagespauschale ab 600 € netto für eine Gruppe bis 15 Teilnehmende, eine Tagespauschale ab 900 € netto bei mehreren Themen-Blöcken oder größeren Gruppen. Bei jährlichem Vertrag (Termin- Garantie) bieten wir einen Festpreis pro Beschäftigtem an, was über mehrere Jahre deutlich günstiger wird.

Lehrplan

  1. 01Allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Unterweisung
  2. 02Tätigkeitsbezogene Gefährdungen (z. B. Stapler, Hub, Heben/Tragen)
  3. 03Brandschutz und Verhalten im Notfall
  4. 04Hygiene und Hautschutz
  5. 05Bildschirmarbeit und Ergonomie

Voraussetzungen

  • Aktuelle Gefährdungsbeurteilung des Betriebs vorhanden
  • Schulungsraum mit Beamer-Anschluss
  • Teilnehmerliste vorab oder spätestens am Tag

Rechtsgrundlage

DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Nach diesen Regeln bilden wir aus, und nach ihnen erkennt Ihr Betrieb den Nachweis an.

  • DGUV Vorschrift 1 §4 (Unterweisungspflicht)
  • ArbSchG §12 (Unterweisung der Beschäftigten)
  • DGUV Information 211-005 (Unterweisung)

Häufige Fragen

Ihre Frage fehlt? Über WhatsApp antworten wir meist sofort.

Welche Themen können Sie abdecken?

Allgemeine Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe, Hautschutz, PSA, Brandschutz, Erste Hilfe, Lärm und Vibration, Bildschirmarbeit, Transport und Verkehr. Die genaue Themen-Liste stimmen wir mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab.

Wer muss unterwiesen werden?

Alle Beschäftigten mit Bezug zum jeweiligen Thema – einschließlich Aushilfen, Zeitarbeitskräfte und Berufsausbildende. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich Pflicht.

Was kostet eine jährliche Unterweisung?

Halbtagespauschale ab 600 € netto für eine Gruppe bis 15 Teilnehmende. Tagespauschale ab 900 € netto, bei mehreren Themen-Blöcken oder größeren Gruppen. Bei jährlichem Vertrag (Termin-Garantie) günstiger Festpreis pro Beschäftigtem.

Aus Pflichttermin wird Können.

Schreiben Sie uns, was Sie brauchen. Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, kein anonymes Sammelpostfach.

So geht es weiter

  1. 1.Sie schicken die Anfrage ab, über WhatsApp dauert das eine Minute.
  2. 2.Einer der Ausbilder meldet sich persönlich zurück, innerhalb eines Arbeitstags mit Termin oder Angebot.
  3. 3.Geschult wird am Gerät, den Schein gibt es am Schulungstag.

Ihre Anfrage