Welche Voraussetzungen brauchen Sie für den Staplerschein?
Vier Bedingungen müssen erfüllt sein, damit jemand legal einen Staplerschein erwerben darf.
- Mindestalter 18 Jahre (mit dokumentierter Ausnahme für Auszubildende)
- Körperliche und geistige Eignung, festgestellt vom Arbeitgeber
- Arbeitgeber-Unterweisung als formaler Akt
- Erfolgreich abgeschlossene Theorie- und Praxis-Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001
Viele wissen nicht, dass die berühmte G25-Untersuchung nicht pauschal vorgeschrieben ist. Sie ist die etablierte Form, mit der die Eignung belegt wird, aber gesetzlich verlangt ist die Eignung, nicht das spezifische Untersuchungsverfahren. Wir erklären unten, wann sie sinnvoll ist und wann nicht.
Vorkenntnisse braucht es keine. Wer am Schulungstag konzentriert mitarbeitet und die Theorie versteht, besteht in der Regel auch die Prüfung.
Mindestalter 18 und die Ausnahme für Auszubildende
Die DGUV Vorschrift 68 §7 verlangt, dass nur Personen mit der Führung von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Diese Altersgrenze gilt im normalen Betrieb ausnahmslos.
Sonderfall Berufsausbildung
Eine Ausnahme gibt es im Rahmen einer dokumentierten Berufsausbildung. Auszubildende ab 16 Jahren dürfen während der Ausbildung an Flurförderzeugen ausgebildet und unterwiesen werden, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind.
- Schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Zusätzliche Gefährdungsbeurteilung speziell für die U18-Person
- Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung vor Aufnahme der Stapler-Tätigkeit
- Aufsicht durch eine fachkundige Person während aller Fahrten
- Erfüllung der Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Die genaue Konstellation hat die DGUV in ihrer Praxis-Handreichung "Gefährdungsbeurteilung U18 zum Staplerfahren" beschrieben (verfügbar über das DGUV-Portal, Fachbereich Handel und Logistik). Selbstständig fahren (also ohne dauerhafte Aufsicht und mit eigenständigem Fahrauftrag) dürfen die Auszubildenden aber erst nach Volljährigkeit.
In der Praxis kann ein 17-jähriger Azubi den Staplerschein vorbereiten und unter Aufsicht den theoretischen sowie praktischen Teil absolvieren, der eigentliche Fahrausweis wird aber erst mit Erreichen des 18. Geburtstags wirksam.
Was bedeutet körperliche und geistige Eignung konkret?
Der Begriff "Eignung" klingt vage, ist aber in der DGUV Information 208-004 (Gabelstapler, früher BGI 545) ausgearbeitet. Drei Dimensionen spielen eine Rolle.
Körperliche Eignung
- Sehvermögen ausreichend (mit oder ohne Sehhilfe)
- Hörvermögen ausreichend (mit oder ohne Hörhilfe)
- Beweglichkeit und Reaktionsfähigkeit im üblichen Rahmen
- Keine schweren Anfallsleiden oder Bewusstseinsstörungen
- Keine Beeinträchtigung durch Medikamente oder Substanzen während der Fahrt
Eine Brille schließt niemanden aus, ebenso wenig eine kleine Statur. Der Fahrer muss nur die Bedienelemente sicher erreichen. Wer mit Hörgerät gut versteht, darf ebenso Stapler fahren wie ein Mitarbeiter ohne.
Geistige Eignung
- Konzentrationsfähigkeit über die Fahrtdauer
- Verständnis von Sicherheitsregeln und Verantwortungsbewusstsein
- Sprachverständnis ausreichend, um Anweisungen, Schilder und die Prüfung zu verstehen
Wenn die Theorie-Prüfung wegen Sprachbarriere nicht selbstständig absolviert werden kann, gibt es zwei Wege, eine Übersetzungsbegleitung im Einzelfall (mit der Schulung vorher abgestimmt) oder eine Inhouse-Schulung in der Mutter- bzw. Arbeitssprache.
Charakterliche Eignung
Die DGUV nennt explizit auch charakterliche Eignung, gemeint sind damit Zuverlässigkeit und Risikobewusstsein. In der Praxis ist das ein weicher Punkt, den der Arbeitgeber im Rahmen seiner Personalauswahl beurteilt, nicht der Schulungsanbieter.
Die G25-Frage
Die G25 (offiziell "Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, Anhang Teil 4 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten") ist die etablierte Untersuchung, mit der Arbeitgeber die körperliche und geistige Eignung dokumentiert nachweisen. Sie ist aber nicht für jeden Stapler-Fahrer Pflicht.
| Einsatz-Profil | G25 empfohlen? |
|---|---|
| Gelegentliche Stapler-Bewegung im Lager (z. B. 1× pro Woche) | nein, Selbsterklärung + Arbeitgeber-Beurteilung reicht |
| Regelmäßiger Schicht-Betrieb mit Stapler | ja, alle 3 Jahre |
| Erhöhte Gefährdung (Schmalgang, Lagerlift, hohe Hubhöhen) | ja, kürzere Intervalle möglich |
| Auszubildende unter 18 Jahren | ja, gesetzlich gefordert vor Aufnahme |
Wer als Arbeitgeber unsicher ist, klärt das einmalig mit dem betriebsärztlichen Dienst oder einer arbeitsmedizinischen Fachkraft. Wir nehmen am Schulungstag keine Eignungsprüfung vor. Das ist Arbeitgeber-Pflicht nach ArbSchG §3 und liegt vor der Schulung.
Arbeitgeber-Unterweisung und schriftlicher Fahrauftrag
Neben den persönlichen Voraussetzungen gibt es zwei formale Voraussetzungen, die der Arbeitgeber erfüllen muss.
Unterweisung nach ArbSchG §12 und BetrSichV §12
Vor Aufnahme der Stapler-Tätigkeit muss der Arbeitgeber jeden Fahrer arbeitsplatzbezogen unterweisen. Das umfasst konkret vier Punkte.
- Einweisung in den konkreten Stapler-Typ (nicht nur generisch)
- Einweisung in die Betriebsanweisung des Unternehmens
- Hinweise auf innerbetriebliche Verkehrswege und Gefahrenstellen
- Dokumentation der Unterweisung mit Datum und Unterschrift
Diese Unterweisung ist jährlich zu wiederholen (DGUV Grundsatz 308-001) und ist nicht identisch mit dem Staplerschein. Sie kommt zusätzlich.
Schriftlicher Fahrauftrag (innerbetrieblicher Fahrausweis)
Nach DGUV Vorschrift 68 §7 darf ein Arbeitnehmer nur dann Stapler führen, wenn er vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurde. Diese Beauftragung ist eine eigenständige Voraussetzung. Der externe Staplerschein qualifiziert zur Erteilung, ersetzt sie aber nicht.
Ein typischer Fahrauftrag enthält die folgenden Angaben.
- Name des Beauftragten
- Welcher Stapler-Typ (oder welche Typen) gefahren werden darf
- Geltungsbereich (Lager, Außenbereich, beides)
- Bezug auf die durchlaufene Ausbildung und Unterweisung
- Datum und Unterschrift des Unternehmers
Wenn diese Beauftragung fehlt, fährt der Mitarbeiter trotz Schein ohne rechtliche Grundlage. Im Schadensfall ist die Haftungs- und Versicherungslage problematisch.
Wer prüft was? Verantwortlichkeiten im Überblick
In der Praxis arbeiten drei Parteien an den Voraussetzungen mit, und es ist sinnvoll zu wissen, wer wofür zuständig ist.
| Voraussetzung | Wer prüft? | Wie? |
|---|---|---|
| Mindestalter 18 | Arbeitgeber | Personalakte, Ausweiskopie |
| Sonderfall U18 (Ausbildung) | Arbeitgeber + Betriebsarzt | Schriftliche Erlaubnis Eltern, Gefährdungsbeurteilung, G25 |
| Körperliche und geistige Eignung | Arbeitgeber, ggf. Betriebsarzt | Selbsterklärung + Beurteilung, bei Bedarf G25 |
| Sprachverständnis Deutsch | Schulungsanbieter (uns) | Vorgespräch und Einsicht in Prüfungsfragen |
| Theorie- und Praxis-Ausbildung | Schulungsanbieter (uns) | Prüfung am Schulungstag |
| Schriftlicher Fahrauftrag | Arbeitgeber | Eigenes Dokument nach erfolgreicher Ausbildung |
| Jährliche Unterweisung | Arbeitgeber | Eigene Unterweisung, dokumentiert |
Wir als Schulungsanbieter prüfen also nicht die persönliche Eignung einer Person. Das wäre auch problematisch, weil wir die Personalakte, den konkreten Stapler-Typ und das Einsatz-Profil nicht kennen. Was wir prüfen, ist die Lern-Leistung am Schulungstag, Theorie und Praxis. Wer am Schulungstag die Anforderungen erfüllt, erhält den Fahrausweis.
Auffrischung, Gültigkeit und Verfall der Berechtigung
Der Staplerschein selbst ist unbefristet gültig. Er ist die Bescheinigung über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung. Was jährlich stattfinden muss, ist die Unterweisung durch den Arbeitgeber (DGUV Grundsatz 308-001). Diese Unterweisung ist nicht identisch mit einer Auffrischungs-Schulung, sondern ein interner Akt im Betrieb.
Zwei Szenarien führen in der Praxis zum Verfall der praktischen Routine.
- Längere Fahrpause. Wer mehrere Jahre nicht mehr Stapler gefahren ist und neu in einen Stapler-Betrieb wechselt, sollte zur Auffrischungs-Schulung. Pflicht ist sie rechtlich nicht, aber im Schadensfall ist das ein klarer Schwachpunkt der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers.
- Wechsel des Stapler-Typs. Wer bisher Front-Stapler gefahren ist und auf Schmalgang-Stapler oder Schubmast wechselt, braucht eine typ-spezifische Einweisung, auch wenn der Schein an sich gültig bleibt.
Die Auffrischung dauert in der Regel einen halben Tag und kostet bei uns ab 99 € netto pro Person (Auffrischung-Seite ansehen).
Gelten ausländische Staplerscheine in Deutschland?
Ein im Ausland erworbener Staplerschein wird in Deutschland nicht automatisch anerkannt. Anders als beim Pkw-Führerschein gibt es kein EU-weit standardisiertes Anerkennungsverfahren für Flurförderzeuge.
Daraus folgen in der Praxis drei Punkte.
- Der Arbeitgeber muss die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung beurteilen (Lehrplan, Stunden-Umfang, Prüfungsmodalitäten)
- Bei Zweifeln ist eine deutsche Schulung der schnellste Weg, weil die Anerkennungs-Prüfung selbst Aufwand bedeutet
- Die deutsche Sprache für Theorie und schriftliche Prüfung muss ausreichend beherrscht werden, sonst kommt eine Inhouse-Schulung in der Arbeitssprache in Frage
Wir bieten in solchen Fällen eine Kurz-Schulung mit Schwerpunkt deutsches Recht und betriebliche Vorgaben an, wenn die fachliche Grundausbildung im Ausland bereits absolviert ist. Konkretes Format und Preis hängen vom Vorbildungs-Nachweis ab, eine kurze Klärung über das Kontakt-Formular reicht.
Häufige Verwechslungen aus der Praxis
Einige Punkte werden in Anfragen regelmäßig falsch verstanden.
"Mit Staplerschein darf ich überall fahren." Falsch. Der Schein ist die Qualifikations-Bescheinigung. Der Fahrauftrag eines konkreten Arbeitgebers ist die Berechtigung. Ohne Auftrag kein legaler Einsatz.
"Die G25 ist Pflicht für jeden." Falsch. Pflicht ist die Eignung (geprüft durch den Arbeitgeber), nicht das konkrete Untersuchungsverfahren. Die G25 ist die übliche Form, aber im einfachen Fall reicht die Selbsterklärung plus Arbeitgeber-Beurteilung.
"Ein 17-jähriger Azubi darf gar keinen Stapler anfassen." Falsch. Im Rahmen einer dokumentierten Ausbildung mit Aufsicht und arbeitsmedizinischer Untersuchung ist die Ausbildung möglich. Der selbstständige Einsatz mit Fahrauftrag ist es nicht.
"Wenn die Unterweisung nicht dokumentiert ist, ist sie ungültig." Praktisch ja. Eine nicht dokumentierte Unterweisung ist im Streit- oder Schadensfall faktisch nicht nachweisbar. Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften behandeln eine fehlende Dokumentation wie eine fehlende Unterweisung. Wer sich unsicher ist, holt die Dokumentation zeitnah nach. Unterweisungs-Vorlagen gibt es kostenlos bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
"Der Staplerschein verfällt nach fünf Jahren." Falsch. Der Schein selbst ist unbefristet. Was verfällt, ist die Aktualität der jährlich vorgeschriebenen Unterweisung, und in der Praxis verfällt die Routine, wenn jemand lange nicht gefahren ist.
Konkret für Ihren Betrieb
Sie sind sich unsicher, ob ein konkreter Mitarbeiter die Voraussetzungen erfüllt? Wir klären Eignungs-Konstellationen im Vorgespräch zu Inhouse-Schulungen mit, damit am Schulungstag keine Überraschungen passieren. Für einzelne Personen ist der offene Termin in Troisdorf der schnellste Weg. Termine und Buchung finden Sie auf der Staplerschein-Seite, das Inhouse-Angebot über das Kontakt-Formular.
Wenn Sie wissen wollen, was die Schulung konkret kostet (Grundausbildung, Auffrischung, Inhouse-Spannen), steht das im verwandten Ratgeber Was kostet ein Staplerschein.

